IT-SECX

Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

https://itsecx.fhstp.ac.at und alle Unterseiten im öffentlichen Bereich.

Inhalte aus Drittanwendungen sind gesondert gekennzeichnet.

Die FH St. Pölten ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF, dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Dabei werden die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie der Europäische Standard EN 301 549 (Version 3.2.1, 2021-03) berücksichtigt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Videos und Medieninhalte
Einige Videos auf der Website verfügen nicht über Untertitel (WCAG 1.2.2), wodurch gehörlose Nutzer*innen die gesprochenen Inhalte nicht verstehen können. Zudem fehlen teils inhaltlich identische Alternativen zu Video- oder Audioinhalten (WCAG 1.2.3). Wir planen, alle Videos sukzessive mit Untertiteln zu ergänzen und neue Videos grundsätzlich mit Untertiteln zu veröffentlichen.

Navigation und Bedienung
Die Sichtbarkeit des Tastaturfokus ist teilweise unzureichend (WCAG 2.4.7), was die Bedienung per Tastatur erschwert. Die Reihenfolge der fokussierbaren Elemente ist teils unlogisch (WCAG 2.4.3), und es fehlt die Möglichkeit, wiederholte Inhaltsblöcke zu überspringen (WCAG 2.4.1). Links werden manchmal nur durch Farbe kenntlich gemacht (WCAG 1.4.1), und die Kontrastanforderungen sind an einigen Stellen noch nicht erfüllt (WCAG 1.4.3). Zudem ist der Zweck mancher Links im Kontext nicht eindeutig (WCAG 2.4.4). Wir arbeiten an einer Verbesserung dieser Punkte.

Beschriftungen, Labels und Informationen für assistive Technologien
Teilweise fehlen eindeutige Beschriftungen und Statusmeldungen für Screenreader, z. B. bei der Newsletter- und Veranstaltungsanmeldung (WCAG 3.3.2). Interaktive Karten und komplexe Formulare verfügen oft nicht über ausreichende Textalternativen (WCAG 1.1.1). Außerdem stimmen sichtbare Namen von Bedienelementen nicht immer mit den zugrundeliegenden Labels überein (WCAG 2.5.3). Diese Probleme werden sukzessive behoben.

Struktur und Seitenaufbau
Überschriftenhierarchien sind auf manchen Seiten nicht korrekt umgesetzt, was die Orientierung für Nutzer*innen von assistiven Technologien erschwert (WCAG 2.4.6). Die Lesereihenfolge der Inhalte ist an einigen Stellen nicht logisch (WCAG 1.3.2). Manche Seitentitel beschreiben den Inhalt nicht präzise (WCAG 2.4.2). Inhalte ändern sich teilweise automatisch ohne Nutzeraktion, z. B. durch Nachladen beim Scrollen, was die Nutzung erschwert (WCAG 3.2.5). Wir planen umfangreiche Anpassungen, um diese Punkte zu verbessern.

Technische Attribute und Kompatibilität
Bei iframes und WAI-ARIA-Attributen fehlen teils passende Beschreibungen oder die Rollen sind nicht korrekt zugeordnet (WCAG 4.1.2). Zudem gibt es Probleme mit nicht eindeutigen Element-IDs (WCAG 4.1.1). Die Bedienung von Akkordeon-Elementen per Tastatur und Screenreader ist derzeit nicht zuverlässig möglich (WCAG 2.1.1, 4.1.2). Diese technischen Mängel werden ebenfalls behoben.

Sonstiges
Mobile Anwendungen sind aktuell nicht verfügbar. Interne elektronische Systeme der FH werden geprüft und schrittweise barrierefrei gestaltet. Zudem werden Texte, die als Bilder dargestellt werden, ersetzt, um die Vergrößerbarkeit und Screenreader-Kompatibilität zu gewährleisten (WCAG 1.4.5).

b) Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos werden überwiegend auf der Plattform YouTube gehostet und veröffentlicht. Für einige dieser Videos ist es nicht möglich, die geforderten Audiodeskriptionen bereitzustellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Nachrüstung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

PDF-Dokumente vor dem 28. Juni 2025: Diese werden bei Überarbeitung barrierefrei ersetzt. Eine pauschale Nachbearbeitung ist aufgrund unverhältnismäßiger Belastung derzeit nicht möglich.

Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit bestimmten Dokumenten haben. Wir bereiten Inhalte auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen diese aus oder ergänzen sie durch barrierefreie Alternativen.

Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der FH St. Pölten liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte kann keine Aussage zur Barrierefreiheit getroffen werden.

Live-Videos sind nicht untertitelt und erfüllen damit nicht das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel für Live-Inhalte). Sie sind jedoch von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Eine Untertitelung ist derzeit nicht geplant.

Übergangsregelung für bestehende Inhalte

Gemäß § 16 BaFG gilt für vor dem 28. Juni 2025 veröffentlichte Inhalte eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2030, sofern diese nicht grundlegend überarbeitet oder ersetzt werden.

Bei einer inhaltlichen Aktualisierung wird das jeweilige Dokument barrierefrei neu erstellt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08. September 2021 erstmals erstellt und zuletzt am 13. Juni 2025 überprüft und aktualisiert.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 Konformitätslevel AA und EN 301 549:2021.

Diese Erklärung ist in folgenden Versionen verfügbar:

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie bei der Nutzung einschränken – oder wenn Informationen in dieser Erklärung fehlen –, melden Sie sich bitte bei uns per E-Mail an website@fhstp.ac.at mit dem Betreff "Barrierefreiheit".Beschreiben Sie das Problem möglichst genau und geben Sie die URL der betroffenen Seite oder des Dokuments an.

Wir sind bemüht, Ihnen innerhalb von 7 Werktagen zu antworten.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren